Eine zeitgemäße und sorgfältige Zahnhygiene, in Verbindung mit den Möglichkeiten der Vorsorge einer modernen Zahnmedizin, ermöglichen heute einen Zahnerhalt bis ins hohe Alter. Trotzdem ergibt sich für viele Menschen früher oder später die Situation, dass einer oder mehrere Zähne so stark geschädigt sind, dass sie nicht mehr oder zumindest nicht vollständig erhalten werden können. Auch Unfälle führen immer wieder zum Verlust von Zähnen. Ein unvollständiges Gebiss ist nicht nur optisch oft ein Ärgernis, fehlende Zähne schränken auch die Funktion des Gebisses ein und können mittelfristig zur Beschädigung des komplexen Zusammenwirkens der verbliebenen, gesunden Zähne und so zu weiterem Zahnverlust führen. Geeigneter Zahnersatz ist deshalb die gebräuchliche Methode, die Optik und Funktionalität des Gebisses, nach Verlust natürlicher Zähne, wieder herzustellen und langfristig zu erhalten. Etwa zwei Drittel aller Deutschen tragen heute bereits Zahnersatz, in einer der zahlreichen gebräuchlichen Formen.
Welche Arten des Zahnersatzes gibt es?
Grundlegend lässt sich Zahnersatz nach der Art seiner Befestigung am Kiefer oder verbliebenem Zahnapparat unterscheiden.
Festsitzender Zahnersatz
Wird der Ersatz für einen oder mehrere Zähne oder auch für einen Teil eines Zahnes, fest mit dem verbliebenen Zahnmaterial, benachbarten Zähnen oder auch dem Kiefer verbunden, spricht man von festsitzendem Zahnersatz. Im Detail finden sich verschiedene Formen des festsitzenden Zahnersatzes.
- Kronen: Der Begriff „Krone“ bezeichnet grundsätzlich den sichtbaren, oberen Teil eines Zahnes. Ersatz erfolgt im Bedarfsfall durch eine künstliche Krone aus Metall oder Keramik. Diese wird auf einem Rest des zu ersetzenden Zahnes befestigt. Zu diesem Zweck wird der natürliche Zahn, bis kurz unterhalb des Zahnfleischrandes, in zylindrischer oder konischer Form abgeschliffen und dient als Fundament, auf das eine künstliche Krone geklebt wird. Auch wenn Kronen zahnmedizinisch als Zahnerhaltungsmaßnahme gewertet werden, zählen sie zumindest aus Sicht der Krankenkassen als Ersatz.
- Brücken: Sollen Lücken, die durch einzelne oder mehrere fehlende Zähne entstanden sind, geschlossen werden, ist die Brücke eine beliebte Art des Zahnersatzes. Eine klassische Brücke besteht aus einem oder mehreren künstlichen Zähnen – Brückengliedern und Brückenpfeilern, also Zahnkronen, die an den an die Zahnlücke angrenzenden Zähnen oder Zahnimplantaten befestigt sind.
- Implantate: Ein Implantat ersetzt grundsätzlich nicht den gesamten Zahn, sondern die Zahnwurzel und bietet damit eine Möglichkeit zur Verankerung einer Krone, einer Brücke oder einer herausnehmbaren Zahnprothese. Der sichtbare Aufbau auf einem Implantat wird auch als Suprakonstruktion bezeichnet. Implantate bestehen in der Regel aus Titan und werden in den Kiefer geschraubt.
Herausnehmbarer Zahnersatz
Ist die Verankerung so gestaltet, dass sie das Herausnehmen des gesamten oder zumindest von Teilen des Zahnersatzes ermöglicht, spricht man von herausnehmbarem Zahnersatz. Auch hier stehen, je nach Zustand des Gebisses und notwendigem Ersatz, verschiedene Methoden zur Auswahl.
- Teilprothesen
Teilprothesen kommen überall dort bevorzugt zum Einsatz, wo umfangreicher Ersatz erforderlich ist und noch natürliches Restgebiss vorhanden ist, das, gegebenenfalls in Verbindung mit zusätzlichen Implantaten, eine Verankerung ermöglicht. Auch bei Teilprothesen unterscheidet man, nach Aufbau, Verankerung und Verwendungsmöglichkeit, unterschiedliche Arten.- Kunststoff-KlammerprothesenHauptsächlich als provisorische Übergangslösung gedacht, besteht eine solche Teilprothese aus künstlichen Zahnfleischelementen und künstlichen Zähnen, die, mittels einfachen biegbaren Klammern, an benachbarten Zähnen befestigt werden. Da diese Klammern langfristig die tragenden Zähne, das Zahnfleisch und sogar den Kieferknochen schädigen können, dienen Klammerprothesen meist nur als zeitlich begrenzte Provisorien, bis zur Fertigstellung eines dauerhaften Ersatzes. Trotzdem ist die einfache Klammerprothese die preiswerteste Variante des Zahnersatzes und dient als Grundlage zur Berechnung der Regelversorgung.
- ModellgussprothesenDie Modellgussprothese ähnelt vom Prinzip der einfachen Klammerprothese. Allerdings sind die Halteklammern und Prothesenkörper (Zahnbügel) hier präzise aus einer Chrom-Cobalt-Molybdän-Legierung oder Titan gegossen. Die Passgenauigkeit ist dadurch entschieden höher und der Verschleiß am natürlichen Zahnapparat geringer, weshalb sich Modellgussprothesen grundsätzlich auch als dauerhafte Lösung eignen.
- Kombinierter ZahnersatzBeim kombinierten Zahnersatz unterscheidet man:GeschiebeBei der Geschiebetechnik wird eine herausnehmbare Teilprothese einseitig mit einer Krone verbunden. Um dieser Konstruktion zusätzliche Stabilität zu verleihen, wird die Krone gegebenenfalls zusätzlich mit weiteren, benachbarten Kronen verbunden.TeleskopeTeleskope gelten als die älteste und immer noch zuverlässigste Variante des kombinierten Zahnersatzes. Die seitlich der zu schließenden Lücke liegenden Zähne werden hierbei mit Innenkronen versehen, die meist aus Goldlegierungen gefertigt sind. Diese werden mit optisch dem Zahnbild angeglichenen Außenkronen überdeckt, an denen die Teilprothese befestigt ist.
- Vollprothesen
Ist der Zustand des natürlichen Gebisses bereits so kritisch, dass eigene Zahnsubstanz nicht oder höchstens minimal und unter unangemessenem Aufwand erhalten werden könnte, ist die Vollprothese die ultimative Lösung. Dabei kann eine Totalprothese sowohl den Ober- als auch den Unterkiefer oder im Bedarfsfall beide ersetzen.Eine Vollprothese besteht aus einer Kunststoffbasis in Zahnfleischoptik, mit darin befestigten künstlichen Zähnen. Diese Basis ruht auf dem natürlichen, zahnlosen Kieferrand und haftet an diesem. Bei Oberkiefervollprothesen dient ein künstlicher Gaumen zusätzlich als Verbindung, die durch einen Saugeffekt eine belastbare Verbindung herstellt.
Kosten und Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung
Seit 2005 besteht in Deutschland das sogenannte Festzuschusssystem. Im Rahmen der zahnmedizinischen Behandlung werden vom behandelnden Zahnarzt die Kosten für eine Regelversorgung ermittelt. Hierbei handelt es sich um einen Ersatz zur „einfachsten und zweckmäßigsten Versorgung”. Die Kosten einer solchen Grundversorgung werden von der gesetzlichen Krankenkasse zu ungefähr 50% getragen. Alle gesetzlichen Krankenkassen erhöhen diesen Anteil bei Nachweis einer regelmäßig erfolgten zahnmedizinischen Kontrolluntersuchung, durch das sogenannte Bonusheft, auf 20 oder 30%.
Eine Ausnahme bildet die sogenannte Härtefallregelung. Unter festgelegten Voraussetzungen tragen Krankenkassen hierbei 100% der Kosten einer Regelversorgung.
Die Kosten für die genannten Zahnersatz-Varianten sind abhängig von den verarbeiteten Materialien und dem Aufwand der zahnmedizinischen und zahntechnischen Maßnahmen. Zuzahlungsfreiheit ist demzufolge nur dann zu realisieren, wenn die Arbeits- und Materialkosten insgesamt unter dem Anteil der Regelversorgung liegen, den die Krankenkasse übernimmt. Anbieter, die hiermit werben, setzen meist auf günstige Fertigung und gegebenenfalls Behandlung im Ausland.
Bereits in 2003 erging seitens des Europäischen Gerichtshofs das Urteil, dass Versicherte ohne Genehmigung in jedem Staat der EU eine zahnmedizinische Behandlung vornehmen lassen können. Trotzdem empfiehlt sich im Einzelfall vorab Rücksprache zu halten, um Details der Erstattung zu klären, die im von Versicherer zu Versicherer abweichen können.
Haben Sie noch Fragen? Besuchen Sie unsere Webseite Zahnarzt Krefeld oder vereinbaren Sie in unserer Zahnarztpraxis in Krefeld einen Termin.